Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

AGB (Inga Bühler Mediation & Coaching, Uster)




1. Allgemeines


1.1.

Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle Angebote und Leistungen von Inga Bühler Mediation & Coaching und werden Inhalt des Vertrages.

Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.


1.2.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben jederzeit vorbehalten. Die aktuellste Version ist jeweils auf unserer Homepage aufgeschaltet.
Durch das Erteilen eines Auftrages bzw. die Anmeldung zu einem Workshop werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

1.3.
Abweichende oder ergänzende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Kunde sie seiner Auftragsbestätigung/Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat. Abweichende und ergänzende Klauseln gelten nur, sofern diese schriftlich von uns bestätigt werden.




2. Zusammenarbeit und Vertraulichkeit


2.1.

Coaching und Mediation erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten Gespräche oder Trainingsabläufe. Es beruht auf Kooperation und Vertraulichkeit, Offenheit, Freiwilligkeit.


2.2.
Mediation bedingt, dass der Auftraggeber Informationen so offen wie möglich mit dem Mediator teilt. Selbstverständlich werden diese vertraulich behandelt. Inga Bühler Mediation & Coaching verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen privaten, geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

2.3.
Mediationsverfahren: Wir behalten uns das Recht vor das Stillschweigen aufzuheben, sollte eine Eigen- oder Fremdverletzungsgefahr sichtbar werden.
In diesem Fall würden wir uns an entsprechende Stellen wenden.

2.4.
Mediationsverfahren: Weitere allenfalls benötigte Experten (Sachverständige, Anwälte, Gutachter etc.) handeln gemäss deren AGB.

2.5.
Bei Gruppenworkshops Konfliktmanagement ist jeder Teilnehmende zur Verschwiegenheit über Inhalte und Angaben weiterer Teilnehmende verpflichtet. Fotos sind nicht erlaubt und dürfen keinesfalls veröffentlicht werden.




3. Mitwirkungspflicht der Klienten


3.1.

Mediation und Coaching ist ein aktiver, selbstverantwortlicher und nachhaltiger Prozess und bestimmte bzw. garantierte Erfolge liegen ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Inga Bühler Mediation & Coaching.  


3.2.
Inga Bühler Mediation & Coaching steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiterin und Konfliktmanagerin bei Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit bzw. Konfliktbearbeitung wird vom Kunden geleistet.
Von den Teilnehmenden ist es erforderlich, sich mit sich selbst und der eigenen Situation auseinanderzusetzen.

3.3.
Voraussetzung für ein Mediationsverfahren ist die Wahrnehmung der Eigenverantwortung und der ernsthafte Wille, die Konfliktbearbeitung aktiv mitzugestalten.




4. Leistung


4.1. Arbeitsgrundsätze 

Bei den Dienstleistungen richtet sich Inga Bühler Mediation & Coaching nach den berufsethischen Leitlinien des Schweizerischen Dachverband Mediation SDM-FSM, Bern.
Von esoterischen und spirituellen Methoden nimmt Inga Bühler Mediation & Coaching ausdrücklich Abstand.


4.2. Vertrag

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Inga Bühler Mediation & Coaching kann nur schriftlich per Rückbestätigung einer schriftlichen Offerte (per E-Mail) geschlossen werden.
Für Mediationen ist ein Mediationskontrakt erforderlich, der von allen Teilnehmern zu unterzeichnen ist.


4.3. Auftragsklärung

Mediation: Eine gute Zusammenarbeit bedingt einen klaren Auftrag. In einem unverbindlichen Info-Gespräch klärt Inga Bühler Mediation & Coaching zusammen mit dem Interessenten (Klienten, Coachee oder Firmenkunde bzw. Repräsentant) und, sofern es die Auftragskonstellation verlangt, mit dem Vorgesetzten des Klienten/Coachee die jeweiligen Erwartungen, Ziele und Umfang des möglichen Auftrags. Anschliessend folgt eine beidseitige Beurteilung, ob eine Zusammenarbeit geschlossen werden kann.


4.4. Offerte

Konfliktprävention: Die Offerte erfolgt nach einem Info-Gespräch und umfasst den Inhalt und Umfang des geplanten Auftrags, die detaillierten Ziele, sowie alle damit verbundenen Leistungen. Falls nichts anderes vereinbart wird, wird diese per E-Mail versandt. 
Mediation: Die Offerte erfolgt nach einem Info-Gespräch und umfasst den Inhalt und voraussichtlichen Umfang des geplanten Auftrags, sowie den Mediationskontrakt. Falls nichts anderes vereinbart wird, wird diese per E-Mail an beide Parteien versandt.


4.5. Tarife

Mediationsverfahren: Die Stunden- und Tagesansätze variieren je nach Aufwand und Art der Dienstleistung und des Gesamtvolumen des Auftrags. Sie orientieren sich am Schweizerischen Dachverband für Mediation.
Für Leistungen, die nicht in unseren Büroräumlichkeiten stattfinden, können zusätzliche Kosten anfallen.
Info-Gespräche werden in aller Regel offeriert, bei einer Gruppengrösse ab 5 Personen werden sie zum reduzierten Stundenansatz verrechnet.
Eine zusätzliche Konsultation (per Mail oder Telefon) zwischen den Sitzungen wird in Rechnung gestellt.

Alle Tarifleistungen verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer, die seit Januar 2024 8.1% beträgt.
Das Honorar ist kein Erfolgshonorar.


4.6. Spesen & Extras

Zusätzliche Aufwendungen, die in Absprache mit dem Kunden erstellt werden, werden effektiv in Rechnung gestellt.
Darunter fallen beispielsweise Protokolle, Vor- und Nachbereitungszeit, Konsultation zwischen den Sitzungen, Reisezeiten etc.


4.7. Start, Beendigung und Abbruch des Mediationsverfahrens

Die Mediation beginnt mit der Unterzeichnung des Mediationskontrakts aller Parteien und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Die Mediation ist beendet, wenn

  • sich die Parteien über den Konflikt einigen und dies mündlich oder in einem Vertrag/Vereinbarung schriftlich festgehalten wird.
  • eine Partei anlässlich einer gemeinsamen Sitzung die Mediation nicht mehr weiterführen will und an dieser Absicht auch nach Abschluss der Sitzung oder eines sep. Gesprächs festhält. Eine Begründung ist nicht zwingend.
  • Der/die Mediator/in die Weiterführung des Verfahrens nicht als sinnvoll bzw. zielführend erachtet und dies allen Parteien schriftlich oder mündlich kommuniziert. 




5. Rücktrittsbedingungen / Annullationskosten


5.1. Mediation & Coaching

Eine kostenfreie Absage der Sitzung ist aus besonderen Gründen werktags bis 24 Stunden vor dem Termin gestattet, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. 
Die Absage muss schriftlich an alle Parteien erfolgen.
Enthält die Offerte Mediationssitzungen über mehrere Tage am Stück, gelten die Bedingungen der Kurzzeitmediation (siehe 5.2.) und die Angaben der Offerte.


5.2. Konfliktprävention, Inhouse-Workshops, Vorträge, Kurzzeitmediationen & andere Dienstleistungen
Bis 15 Werktage vor Auftragsbeginn verrechnet Inga Bühler Mediation & Coaching effektive Vorarbeiten inkl. Spesen (gemäss vereinbartem Tagesansatz zur Durchführung). Bei Rücktritt von weniger als 15 Tagen vor Auftragsbeginn werden 50% des Gesamtbetrags gemäss Offerte in Rechnung gestellt.
Bei Rücktritt von weniger als 10 Tagen vor Auftragsbeginn werden 70% des Gesamtbetrags gemäss Offerte in Rechnung gestellt.
Bei Rücktritt von weniger als 03 Tagen vor Auftragsbeginn werden 90% des Gesamtbetrags gemäss Offerte in Rechnung gestellt.
Bei Auftragsbeginn wird der Gesamtbetrag gemäss Offerte verrechnet. Eine Absage muss schriftlich erfolgen.


5.3. Kleingruppenworkshop Konfliktmanagement
Bis 30 Tage vor Workshopbeginn ist eine kostenfreie Absage oder Umbuchung möglich.
Bei Rücktritt von weniger als 30 Tagen vor Workshopbeginn werden 50% des Gesamtbetrags des Workshops in Rechnung gestellt.
Bei Rücktritt von weniger als 15 Tagen vor Workshopbeginn werden 70% des Gesamtbetrags des Workshops in Rechnung gestellt.
Bei Rücktritt von weniger als 03 Tagen vor Workshopbeginn werden 90% des Gesamtbetrags des Workshops in Rechnung gestellt.
Eine Ersatzperson wird ohne weitere Kosten akzeptiert.
Nichteinzahlung des fälligen Betrags gilt nicht als Abmeldung.
Eine Abmeldung muss schriftlich, per E-Mail, erfolgen.


5.4. Absagen durch Inga Bühler Mediation & Coaching
Kann ib mediation & coaching den vereinbarten Termin/Workshop nicht einhalten, liegt höhere Gewalt oder ein Unfall/Krankheitsfall vor.
Die Parteien bzw. Teilnehmer werden unverzüglich benachrichtigt und mehrere zeitnahe Ersatztermine genannt.
Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.



6. Urheberrecht, Nutzungsbedingungen


6.1.

Das Urheberrecht an allen von Inga Bühler Mediation & Coaching im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Tools, Visualisierungen und sonstigen Materialien verbleibt bei Inga Bühler Mediation & Coaching.


Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma Inga Bühler Mediation & Coaching oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

Alles Material in jeglicher Form, das von Inga Bühler Mediation & Coaching im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf in jedem Fall nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von Inga Bühler Mediation & Coaching weitergegeben, vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Es darf insbesondere nicht für ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.




7. Haftung und Versicherungsschutz


7.1.

Bei unserer Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
Ein Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.


7.2.
Mediation beinhaltet keine Rechtsberatung.
Diese muss bei Bedarf eigenständig eingeholt werden, bzw. kann mit kooperierenden Kanzleien erfolgen.

7.3.
Sämtliche Kunden/Teilnehmende sind persönlich oder durch ihren Arbeitgeber versichert.

7.4.
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgen auf Gefahr des Klienten.

7.5.
Für Gegenstände in der Garderobe wird keine Haftung übernommen.




8. Gewährleistung


8.1. Sorgfalt
Inga Bühler Mediation & Coaching erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit Inga Bühler Mediation & Coaching nicht durch sie nicht zu vertretene Umstände daran gehindert wird.


8.2. Vertriebs- und Kommunikationskanäle bzw. deren Ausfall

Dem Kunden ist bekannt, dass Inga Bühler Mediation & Coaching Leistungen auch über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von Kommunikationsnetzwerken erbringt. Bei einem Ausfall von jeglichen IT-Infrastrukturen kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung von uns kommen. Inga Bühler Mediation & Coaching gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen.




9. Zahlung


9.1. Fristen und Modalitäten


Mediation & Coaching:
Inga Bühler Mediation & Coaching erstellt Rechnungen im Normalfall nach erfolgter Dienstleistung, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Es kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen auf eine vorgängige Zahlung bestanden werden.
Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung der Honorare behält sich Inga Bühler Mediation & Coaching das Recht vor, weitere bereits offerierte Leistungen bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen.
Die 1. Mahnung/Zahlungserinnerung wird nach Überschreitung der Fälligkeit per E-Mail versendet.
Die 2. Mahnung/Zahlungserinnerung ist mit Gebühren von CHF 40.- verbunden und wird per E-Mail und Post versendet.
Verstreicht die weitere Zahlungfrist, wird eine Betreibung eingeleitet.

Workshop Konfliktmanagement:
Der Rechnungsbetrag ist bei Anmeldung sofort fällig bzw. muss je nach Anmeldedatum bis spätestens 14 Tage vor Workshopbeginn eingegangen sein. Mahnungen sind mit oben genannten Gebühren verbunden.

Alle Preise der Leistungen verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer 8.1 %.
Barzahlungen und Ratenzahlungen sind nicht möglich.


9.2. Anzahlungen:
Bei Honoraren über CHF 4'000,- behält sich Inga Bühler Mediation & Coaching vor, eine Anzahlung von 20% des Offertenbetrags bei Auftragserteilung zu berechnen.


9.3. Rechnungsversand:
Der Rechnungsversand erfolgt ausschliesslich per E-Mail.




10. Recht


10.1.

Es ist alleinig schweizerisches Recht anwendbar, auch wenn der Auftraggeber/Kunde seinen Wohn- bzw. Firmensitz im Ausland hat. Der Auftraggeber/Kunde und Inga Bühler Mediation & Coaching setzen alles daran, eine einvernehmliche Lösung ohne rechtliche Schritte zu finden. Sollte dies scheitern, sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich zuständig.


10.2. 
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Gerichtsstand ist Uster.



(Version: Uster, Juni 2023)

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